Datenschutz mit der neuen EU Datenschutzgrundverordnung – was bedeutet das für die Onlineberatung

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Schlagworte:
Datenschutz

Referent*in:
Corinna Gekeler

Beitragsform:
Workshop

Jahr:
2018

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisiert und erweitert die Rechte von Betroffenen. So müssen Ratsuchende besser zu Zweck, Rechtmäßigkeit und Löschfristen bezüglich ihrer Daten aufgeklärt werden.

Für Anbieter von Online-Beratung bedeutet das, sich verstärkt um „informierte“ Einwilligungen der Ratsuchenden kümmern zu müssen. Die erweiterten Dokumentationspflichten umfassen eine Analyse der Risiken aus Betroffenensicht und die Darstellung der als geeignet definierten Schutzmaßnahmen. Wie bislang auch, müssen die meisten Anbieter eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen, mit Dienstleistern (etwa Software-Firmen) entsprechende Verträge zum Datenschutz abschließen, alle Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit verpflichten usw.

Im Workshop werden die wichtigsten Grundsätze, spezielle Regelungen und technische Anfor- derungen für Online-Angebote vorgestellt.

Wie bei jedem neuen Gesetz wird es auch bei der DSGVO spannend sein, wie die Aufsichts- behörden sich deren konkrete Umsetzung in jedem spezifischen Bereich vorstellen. So gibt es zu Portalen von Onlineberatung inzwischen sehr genaue Vorgaben bezüglich technisch-organisatorischer Schutzmaßnahmen. Auch die Möglichkeiten, mit dem jeweiligen Dienstleister zu einer DSGVO-konformen Beratungssoftware zu gelangen, wird Thema sein.

Material zum Beitrag:

Artikel im e-Beratungsjournal:
Auf der sicheren Seite – Standards zum Datenschutz der bke – Onlineberatung
e-beratungsjournal.net Fachzeitschrift für Onlineberatung und computervermittelte Kommunikation 13 . Jahrgang, Heft 2 , Artikel 1

weiterer Link-Tipp vom Institut für E-Beratung:
Dr. Joachim Wenzel: Schweigepflicht und Datenschutz im pädagogischen/psychosozialen Berufsfeld